Projektaufruf - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Bundes- und Landeshaushalt:
Den lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein wird mit dem Regionalbudget voraussichtlich auch im Jahr 2025 ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung gestellt. Das Budget stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, beträgt maximal 200.000 € pro AktivRegion und muss im Kalenderjahr vergeben und abgerechnet werden.
Es werden Projekte mit einer Gesamtinvestition von maximal 20.000 € brutto unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %.
Der Mindestzuschuss beträgt für private und öffentliche Vorhabenträger 3.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Antragsteller können sein:
Projektablauf:
Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis 22.09.2025 fertig gestellt, bezahlt und abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muss vom Projektträger bis dahin vollständig eingereicht sein.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung bis zum 17.02.2025, 12:00 Uhr benötigt:
(Dokumente sind im Text verlinkt)
[in Papierform und als (gern ein zusammengefasstes) PDF bis zum 17.02.2025., 12:00 Uhr]
Folgende Unterlagen werden für die Projektabrechnung bis 22.09. benötigt:
Sonstige Unterlagen zum Regionalbudget (nur zur Kenntnis für die Projektträger)
Projektaufruf - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Bundes- und Landeshaushalt:
Den lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein wird mit dem Regionalbudget voraussichtlich auch im Jahr 2024 ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Kleinprojekten bei der Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie zur Verfügung gestellt. Das Budget stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, beträgt maximal 200.000 € pro AktivRegion und muss seitens der AktivRegion im Jahr 2024 vergeben und abgerechnet werden.
Es werden Projekte mit einer Gesamtinvestition von maximal 20.000 € brutto unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %.
Der Mindestzuschuss beträgt für private und öffentliche Vorhabenträger 3.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Antragsteller können sein:
Projektablauf:
Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis 16.09.2024 fertig gestellt, bezahlt und abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muss vom Projektträger bis dahin vollständig eingereicht sein.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung bis zum 13.02.2024 benötigt:
[in Papierform und als (gern ein zusammengefasstes) PDF bis zum 13.02., 12:00 Uhr]
Folgende Unterlagen werden für die Projektabrechnung bis 16.09. benötigt:
Sonstige Unterlagen zum Regionalbudget (nur zur Kenntnis für den Projektträger)
Projektaufruf
Auch im Jahr 2021 wird den lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein mit dem Regionalbudget aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Kleinprojekten bei der Umsetzung ihrer Integrierten Entwicklungsstrategie zur Verfügung gestellt. Das Budget beträgt maximal 200.000 € pro AktivRegion und muss seitens der AktivRegion im Jahr 2021 verausgabt und abgerechnet werden.
Es werden Projekte mit einer Gesamtinvestition von maximal 20.000 € brutto unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %. Der Mindestzuschuss beträgt für private und öffentliche Vorhabenträger 3.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Achtung: Nicht förderfähig sind im Regionalbudget Studien/Konzepte und bewegliche Gegenstände! Nur investive Maßnahmen, keine Unterhaltung, kein laufender Betrieb.
Antragsteller können sein
Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis zum 15.09.2021 umgesetzt und abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muss seitens des Projektträgers bis zu diesem Datum vollständig eingereicht sein.
Vollständige und rechtsgültig unterschriebene Projektanträge können in Papierform ab sofort bis zum 28.01.2021 in der Geschäftsstelle der AktivRegion Mittelholstein eingereicht werden. Zusätzlich ist der vollständige Antrag innerhalb dieser Frist als PDF per Mail einzureichen.
Antragsunterlagen Regionalbudget
- vollständig einzureichen bis zum 28.01.2021!
wenn nötig:
2b MwSt.-Selbsterklärung
4b DeMinimis-Erklärung
Verwendungsnachweis Regionalbudget
- mit Originalrechnungen vollständig beim Regionalmanagement einzureichen bis spätestens 15.09.2021!
sonstige Unterlagen Regionalbudget - zur Kenntnis für den Projektträger