Förderung

Förderbedingungen

Der Antragsweg zur Projektbewilligung

Das Regionalmanagement ist erster Ansprechpartner für Antragsteller und Interessierte. Es berät den Antragsteller und gibt eine erste Einschätzung, ob die Förderbedingungen erfüllt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag über das Regionalmanagement bei der LAG AktivRegion Mittelholstein e.V. gestellt werden. Antragsunterlagen werden stetig vom Regionalmanagement angenommen, müssen jedoch spätestens vier Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung eingereicht werden.

Der erste Entwurf des Förderantrags selbst besteht mindestens aus dem Projektantrag (LEADER-Antrag) und dem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer Projektbeschreibung und ggfs. Bauplänen und Kostenschätzungen. Das Regionalmanagement erstellt eine Erstbewertung des Projektes auf Grundlage der eingereichten Unterlagen anhand eines Projektbewertungsbogens. Im Anschluss werden alle Unterlagen an den geschäftsführenden Vorstand sowie nachfolgend an den Vorstand (Entscheidungsgremium) weitergeleitet. Die abschließende Projektbewertung sowie der Beschluss über den Projektantrag erfolgt durch den vierteljährlich tagenden Vorstand. Die Sitzungstermine werden unter ,,Aktuelles'' veröffentlicht.

Bei positivem Beschluss wird der vollständige Projektantrag durch das Regionalmanagement an das Landesamt für nachhaltige Landentwicklung  (LLnL) in Flintbek zur Prüfung und Bewilligung übermittelt. Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das LLnL kann der Antragstellende mit der Projektumsetzung beginnen. Nach dem Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Sobald dieser durch das LLnL geprüft wurde, erfolgt die Auszahlung der Fördergelder. Der Projektträger muss das Projekt demnach zunächst vorfinanzieren.

Zu den LEADER - Antragsunterlagen

Regionalbudget

Außerhalb der LEADER/AktivRegionen-Förderung gibt es noch weitere Fördertöpfe wie das bundesweite Programm ,, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes'' (GAK). Seit dem Jahr 2020 kann die AktivRegion Mittelholstein mithilfe dieses Förderprogrammes auf zusätzliche Fördergelder durch das sogenannte Regionalbudget zugreifen. Jährlich stehen Mittel in Höhe von rund 200.000 € für die Finanzierung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Damit ihr Projekt eine Förderung erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Projektkosten dürfen 20.000 € brutto nicht überschreiten (Gesamtkosten, förderfähige + nicht-förderfähige Anteile)
  • Es handelt sich um eine investive Maßnahme (keine Unterhaltung, kein laufender Betrieb, keine Personalkosten)
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen sein und muss im Laufe des Jahres der Antragstellung fertiggestellt und abgerechnet werden

Die Zuschusshöhen und Förderquoten gliedern sich wie folgt:

  • Die Mindestzuschusssumme für private und öffentliche Vorhabenträger liegt bei 3.000 € (eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt)
  • Die Förderquote liegt bei 80 % der förderfähigen Bruttokosten
Mehr zum Regionalbudget
Logo des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums
checkmark-circle