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Förderung

Hier finden Sie alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Bedingungen für Ihre Projeke.
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Förderbedingungen

Die AktivRegion Mittelholstein e.V. unterstützt öffentliche und private Projektträger finanziell bei der Umsetzung ihrer Projektideen. Für die Bezuschussung von Projekten stehen der AktivRegion EU-Fördermittel aus dem ELER-Fonds sowie Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Die Grundlage für die Förderung bildet die Integrierte Entwicklungsstrategie, die den inhaltlichen Rahmen für die Förderung von Projekten vorgibt.

Damit Ihr Projekt eine Förderung erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Investive Projekte müssen in der AktivRegion Mittelholstein liegen
Das Projekt steht im Einklang mit den ELER-Vorgaben und ist grundsätzlich gemäß ELER förderfähig
Das Projekt leistet einen Beitrag zu den Zielen und Maßnahmen der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Mittelholstein (S. 43ff.)
Das Projekt erhält keine Förderung aus anderen EU-Programmen
Es gibt einen verlässlichen Projektträger
Die Finanzierung des Projektes inklusive der Folgekosten für die nächsten 5 Jahre ist gesichert
Die Mindestzuschusshöhe wird erreicht
Das Projekt erreicht die Mindestpunktzahl im Projektbewertungsbogen
Der Projektantrag wurde mit dem Regionalmanagement abgestimmt
Das Projekt ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt

Die Zuschusshöhen und Förderquoten gliedern sich wie folgt:

Die Mindestzuschusshöhe liegt bei privatem Projektträgern bei 5.000 € und bei öffentlichen Projektträgern bei 10.000 €
Die maximale Zuschusssumme liegt bei privaten und öffentlichen Projektträgern bei 130.000 €
(bei > 40 Punkten im Bewertungsbogen 5 % Bonusfördersatz und maximal 150.000 €)
Bei privaten, rein einnahmeschaffenden Projekten beträgt die maximale Zuschusssumme 100.000 €
Die Zuschussquote unterscheidet sich je nach Kernthema:
-Projekte aus dem Kernthema 1 ,,Umwelt- und Naturschutz sowie Klima'' erhalten 75 % der förderfähigen Nettokosten als Zuschuss
-Projekte aus den übrigen Kernthemen bekommen 60 % der förderfähigen Nettokosten als Zuschuss

Der Antragsweg zur Projektbewilligung

Das Regionalmanagement ist erster Ansprechpartner für Antragsteller und Interessierte. Es berät den Antragsteller und gibt eine erste Einschätzung, ob die Förderbedingungen erfüllt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag über das Regionalmanagement bei der LAG AktivRegion Mittelholstein e.V. gestellt werden. Antragsunterlagen werden stetig vom Regionalmanagement angenommen, müssen jedoch spätestens vier Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung eingereicht werden.

Der erste Entwurf des Förderantrags selbst besteht mindestens aus dem Projektantrag (LEADER-Antrag) und dem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer Projektbeschreibung und ggfs. Bauplänen und Kostenschätzungen. Das Regionalmanagement erstellt eine Erstbewertung des Projektes auf Grundlage der eingereichten Unterlagen anhand eines Projektbewertungsbogens. Im Anschluss werden alle Unterlagen an den geschäftsführenden Vorstand sowie nachfolgend an den Vorstand (Entscheidungsgremium) weitergeleitet. Die abschließende Projektbewertung sowie der Beschluss über den Projektantrag erfolgt durch den vierteljährlich tagenden Vorstand. Die Sitzungstermine werden unter ,,Aktuelles'' veröffentlicht.

Bei positivem Beschluss wird der vollständige Projektantrag durch das Regionalmanagement an das Landesamt für nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in Flintbek zur Prüfung und Bewilligung übermittelt. Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das LLnL kann der Antragstellende mit der Projektumsetzung beginnen. Nach dem Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen. Sobald dieser durch das LLnL geprüft wurde, erfolgt die Auszahlung der Fördergelder. Der Projektträger muss das Projekt demnach zunächst vorfinanzieren.
Zu den LEADER - Antragsunterlagen

Regionalbudget

Außerhalb der LEADER/AktivRegionen-Förderung gibt es noch weitere Fördertöpfe wie das bundesweite Programm ,, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes'' (GAK). Seit dem Jahr 2020 kann die AktivRegion Mittelholstein mithilfe dieses Förderprogrammes auf zusätzliche Fördergelder durch das sogenannte Regionalbudget zugreifen. Jährlich stehen Mittel in Höhe von rund 200.000 € für die Finanzierung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Damit ihr Projekt eine Förderung erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Projektkosten dürfen 20.000 € brutto nicht überschreiten (Gesamtkosten, förderfähige + nicht-förderfähige Anteile)
Es handelt sich um eine investive Maßnahme (keine Unterhaltung, kein laufender Betrieb, keine Personalkosten)
Das Projekt darf noch nicht begonnen sein und muss im Laufe des Jahres der Antragstellung fertiggestellt und abgerechnet werden

Die Zuschusshöhen und Förderquoten gliedern sich wie folgt:

Die Mindestzuschusssumme für private und öffentliche Vorhabenträger liegt bei 3.000 € (eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt)
Die Förderquote liegt bei 80 % der förderfähigen Bruttokosten

AktivRegion Mittelholstein

Die AktivRegion Mittelholstein engagiert sich für eine zukunftsfähige Entwicklung im Herzen Schleswig-Holsteins. Gemeinsam mit Kommunen, Vereinen, und Bürgerinnen und Bürgern entstehen hier Projekte, die Lebensqualität, Klimaschutz und regionale Stärke fördern. Die Projekte werden dabei unterstützt durch Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Unsere Adresse:
Bahnhofstraße 50
24582 Bordesholm

Unser Kontakt

Tel.: 04322 55 60 210
E-Mail: info@ar-mittelholstein.de
Kontaktformular
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