Projektaufruf - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Bundes- und Landeshaushalt:

Den lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein wird mit dem Regionalbudget voraussichtlich auch im Jahr 2024 ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Kleinprojekten bei der Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie zur Verfügung gestellt. Das Budget stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, beträgt maximal 200.000 € pro AktivRegion und muss seitens der AktivRegion im Jahr 2024 vergeben und abgerechnet werden.

Es werden Projekte mit einer Gesamtinvestition von maximal 20.000 € brutto unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %.
Der Mindestzuschuss beträgt für private und öffentliche Vorhabenträger 3.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Antragsteller können sein:


Projektablauf:

Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis 16.09.2024 fertig gestellt, bezahlt und abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muss vom Projektträger bis dahin vollständig eingereicht sein.

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung bis zum 13.02.2024 benötigt:

Folgende Unterlagen werden für die Projektabrechnung bis 16.09. benötigt:


Sonstige Unterlagen zum Regionalbudget (nur zur Kenntnis für den Projektträger)

Logos zum Download

Logo MLLEV Schleswig-HolsteinHerunterladen
Logo BMEL BundHerunterladen
Logo AktivRegion MittelholsteinHerunterladen

Projektaufruf

Auch im Jahr 2021 wird den lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein mit dem Regionalbudget aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Kleinprojekten bei der Umsetzung ihrer Integrierten Entwicklungsstrategie zur Verfügung gestellt. Das Budget beträgt maximal 200.000 € pro AktivRegion und muss seitens der AktivRegion im Jahr 2021 verausgabt und abgerechnet werden.

Es werden Projekte mit einer Gesamtinvestition von maximal 20.000 € brutto unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %. Der Mindestzuschuss beträgt für private und öffentliche Vorhabenträger 3.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Achtung: Nicht förderfähig sind im Regionalbudget Studien/Konzepte und bewegliche Gegenstände! Nur investive Maßnahmen, keine Unterhaltung, kein laufender Betrieb.

Antragsteller können sein

Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis zum 15.09.2021 umgesetzt und abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muss seitens des Projektträgers bis zu diesem Datum vollständig eingereicht sein.

Vollständige und rechtsgültig unterschriebene Projektanträge können in Papierform ab sofort bis zum 28.01.2021 in der Geschäftsstelle der AktivRegion Mittelholstein eingereicht werden. Zusätzlich ist der vollständige Antrag innerhalb dieser Frist als PDF per Mail einzureichen.

bitte lesen: vollständiger Projektaufruf zum Download

Antragsunterlagen Regionalbudget
- vollständig einzureichen bis zum 28.01.2021!

wenn nötig:
2b MwSt.-Selbsterklärung
4b DeMinimis-Erklärung


Verwendungsnachweis Regionalbudget
- mit Originalrechnungen vollständig beim Regionalmanagement einzureichen bis spätestens 15.09.2021!

sonstige Unterlagen Regionalbudget - zur Kenntnis für den Projektträger

Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung

Information über die Erteilung eines Auftrages:

Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) mit Mitteln des Bundes und des Landes.

Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):

Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe nach der UVgO

Auftragsgegenstand: Ausarbeitung einer SWOT-Analyse und Erstellung einer Integrierten Entwicklungsstrategie

Ort der Ausführung: AktivRegion Mittelholstein

Beauftragtes Unternehmen (Auftragnehmer):

Zeitraum der Leistungserbringung: 2021-2022

Ablauf:

Logo des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums