Die Aktivregion Mittelholstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ar-mittelholstein.de

Stand der Vereinbarungen auf der Website

Diese Website ist momentan nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Wir arbeiten aktiv daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Folgende Maßnahmen sind geplant:

 

Wir wollen bis zum 1. August 2025 wesentliche Schritte auf dem Weg zur barrierefreien Website umsetzen.

Unser Ziel ist es, bis zum 1. Januar 2026 die Anforderungen des § 13 Absatz 3 LBGG zu erfüllen und somit den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.03.2025 erstellt.
Die Beurteilung basiert auf einer Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an unter:

AktivRegion Mittelholstein
Bahnhofstr. 50
24582 Bordesholm

04322/5560210

info [] ar-mittelholstein.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle [https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle/]  finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Am Donnerstag, den 13. März um 16:00 Uhr findet die erste Vorstandssitzung des Jahres im im Rathaus Kronshagen, Kopperpahler Allee 5, 24119 Kronshagen, statt.

 

vorläufige Tagesordnung: 

16:00 Uhr: Beginn der Sitzung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.11.2024
  4. Entwicklungen auf Landesebene
  5. Bericht aus der Geschäftsstelle
  6. LAG-Projekte
    1. Mittelverteilung/Budget – aktueller Stand
    2. Stand der Projektumsetzung
  7. Regionalbudget 2025
  8. Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
  9. Termine
  10. Anträge und Mitteilungen

 

Unsere Sitzungen sind öffentlich, wenn Sie die Vorstandssitzung verfolgen möchten, melden Sie sich gern bei uns!

 

Wenn Sie eine Projektidee haben, melden Sie sich bei uns!
info(at)ar-mittelholstein(Punkt)de
Die vollständigen Antragsunterlagen sollen vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorliegen.

Die Antragsfrist ist abgelaufen. Anträge für das Jahr 2026 können voraussichtlich wieder ab Dezember eingereicht werden, für Infos gern unseren Newsletter abonnieren.

Projektaufruf - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Bundes- und Landeshaushalt:

Den lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein wird mit dem Regionalbudget voraussichtlich auch im Jahr 2025 ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung gestellt. Das Budget stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, beträgt maximal 200.000 € pro AktivRegion und muss im Kalenderjahr vergeben und abgerechnet werden.

Es werden Projekte mit einer Gesamtinvestition von maximal 20.000 € brutto unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %.
Der Mindestzuschuss beträgt für private und öffentliche Vorhabenträger 3.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Antragsteller können sein:


Projektablauf:

Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis 22.09.2025 fertig gestellt, bezahlt und abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muss vom Projektträger bis dahin vollständig eingereicht sein.

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung bis zum 17.02.2025, 12:00 Uhr benötigt:
(Dokumente sind im Text verlinkt)

Folgende Unterlagen werden für die Projektabrechnung bis 22.09. benötigt:


Sonstige Unterlagen zum Regionalbudget (nur zur Kenntnis für die Projektträger)

Logos zum Download

Logo MLLEV Schleswig-HolsteinHerunterladen
Logo BMEL BundHerunterladen
Logo AktivRegion MittelholsteinHerunterladen

Im Namen des Vorstandes möchten wir Sie herzlich zu unserer nächsten Mitgliederversammlung einladen!

Am Donnerstag, 21. November 2024

um 18:00 Uhr

im Freilichtmuseum Molfsee
Hamburger Landstraße 97, 24113 Molfsee

Die Tagesordnung bekommen unsere Mitglieder mit der Einladung per Mail zugesandt.

Gemäß Satzung § 9 Abs. 5 ist die Versammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Anregungen zur Tagesordnung können bis eine Woche vor der Versammlung in Textform eingereicht werden.

Wir freuen uns über Ihre und Eure Teilnahme!

Am Donnerstag, den 21. November um 16:00 Uhr findet die letzte Vorstandssitzung des Jahres im im Freilichtmuseum Molfsee, Hamburger Landstraße 97, 24113 Molfsee statt.

Folgende Projektanträge stehen zur Diskussion:

sowie Bestätigung des Beschlusses Naturschutzzentrum Aukrug - privat  von 05/2024

vorläufige Tagesordnung: 

16:00 Uhr: Beginn der Sitzung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 18.07.2024
  4. Entwicklungen auf Landesebene
  5. Bericht aus der Geschäftsstelle
  6. Wahlen
    1. Nachbesetzung Vertreter:innen Kronshagen
    2. Jugendvertretung
    3. Nachbesetzung geschäftsführender Vorstand
  7. LAG-Projekte
    1. Mittelverteilung/Budget – aktueller Stand
    2. Projektanträge
      1. Strukturentwicklungsplan für die Volkshochschulen des Kreises RD
      2. Neue Dorfmitte Blumenthal
      3. barrierefreie Zuwegung Speicher Osterbelmhusen
      4. Licht und Wetterschutz für die TSV-Jugend - TSV Aukrug
    3. Stand der Projektumsetzung
  8. Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
  9. Termine
  10. Anträge und Mitteilungen

 

Unsere Sitzungen sind öffentlich, wenn Sie die Vorstandssitzung verfolgen möchten, melden Sie sich gern bei uns!

Wenn Sie eine Projektidee haben, melden Sie sich bei uns!
info(at)ar-mittelholstein(Punkt)de
Die vollständigen Antragsunterlagen sollen vier Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorliegen.

Am Donnerstag, den 18. Juli findet um 16:00 Uhr die nächste Vorstandssitzung mit Projektauswahl im Forum Hohenwestedt, Rektor Wurr-Straße 1-3, statt.

Folgende Projekte stehen zur Diskussion:

Die Einladung finden Sie hier

Wenn Sie eine Projektidee haben, melden Sie sich gern bei uns!
info(at)ar-mittelholstein(Punkt)de

Um einen Projektantrag beschließen zu können, müssen die vollständigen Unterlagen vier Wochen vor der Sitzung bei uns vorliegen.

Unsere Sitzungen sind öffentlich, Sie können gern als Gast vorbeischauen.

Am Donnerstag, den 30. Mai findet um 16:00 Uhr die nächste Vorstandssitzung mit Projektauswahl im Amt Nortorfer Land statt.

Folgende Projekte stehen zur Diskussion:

Die Einladung finden Sie hier

Wenn Sie eine Projektidee haben, melden Sie sich gern bei uns!
info(at)ar-mittelholstein(Punkt)de

Um einen Projektantrag beschließen zu können, müssen die vollständigen Unterlagen vier Wochen vor der Sitzung bei uns vorliegen.

Unsere Sitzungen sind öffentlich, Sie können gern als Gast vorbeischauen.

Am Donnerstag, den 14. März findet um 16:30 Uhr die nächste Vorstandssitzung mit Projektauswahl im Amtsgebäude in Bordesholm statt.

Folgende Projekte stehen zur Diskussion:

Die Einladung finden Sie hier

Wenn Sie eine Projektidee haben, melden Sie sich gern bei uns!
info(at)ar-mittelholstein(Punkt)de

Um einen Projektantrag beschließen zu können, müssen die vollständigen Unterlagen vier Wochen vor der Sitzung bei uns vorliegen.

Unsere Sitzungen sind öffentlich, Sie können gern als Gast vorbeischauen.

Am Donnerstag, den 7.  Dezember findet um 16:00 Uhr die nächste Vorstandssitzung mit Projektauswahl im Amtsgebäude in Aukrug statt.

Folgende Projekte stehen zur Diskussion:

Wenn Sie eine Projektidee haben, melden Sie sich gern bei uns!
info(at)ar-mittelholstein(Punkt)de

Um einen Projektantrag beschließen zu können, müssen die vollständigen Unterlagen vier Wochen vor der Sitzung bei uns vorliegen.

Unsere Sitzungen sind öffentlich, Sie können gern als Gast vorbeischauen.

Projektaufruf - vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Bundes- und Landeshaushalt:

Den lokalen Aktionsgruppen in Schleswig-Holstein wird mit dem Regionalbudget voraussichtlich auch im Jahr 2024 ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Kleinprojekten bei der Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie zur Verfügung gestellt. Das Budget stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, beträgt maximal 200.000 € pro AktivRegion und muss seitens der AktivRegion im Jahr 2024 vergeben und abgerechnet werden.

Es werden Projekte mit einer Gesamtinvestition von maximal 20.000 € brutto unterstützt. Die Förderquote beträgt 80 %.
Der Mindestzuschuss beträgt für private und öffentliche Vorhabenträger 3.000 €. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Antragsteller können sein:


Projektablauf:

Die Projekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen bis 16.09.2024 fertig gestellt, bezahlt und abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muss vom Projektträger bis dahin vollständig eingereicht sein.

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung bis zum 13.02.2024 benötigt:

Folgende Unterlagen werden für die Projektabrechnung bis 16.09. benötigt:


Sonstige Unterlagen zum Regionalbudget (nur zur Kenntnis für den Projektträger)

Logos zum Download

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Logo des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums