Die AktivRegion Mittelholstein fördert öffentliche und private Projektträger. Für die Projekte stehen EU-Fördermittel aus dem ELER-Fonds sowie z.T. Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Wege der Erstattung, d.h. der Projektträger muss das Projekt vorfinanzieren.
Folgende Voraussetzung müssen hierfür erfüllt sein:
Außerhalb der LEADER/AktivRegionen-Förderung gibt es im Landesprogramm ländlicher Raum (LPLR) des Landes Schleswig-Holstein noch weitere Fördertöpfe, z. B. die verschiedenen Maßnahmen aus der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz), einem Programm des Bundes. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein (hier) oder sprechen Sie uns an.
Auch im Jahr 2022 steht den AktivRegionen im Land ein weiteres Förderinstrument zur Verfügung: Das Regionalbudget.
Jede AktivRegion kann bis zu 200.000 € zusätzliche Fördermittel für Kleinprojekte bis maximal 20.000 € Gesamtkosten abrufen und bewilligen. Die Förderbedingungen sowie alle Unterlagen finden Sie hier
Das Regionalmanagement ist erster Ansprechpartner für Antragsteller und Interessierte. Es berät den Antragsteller und gibt eine erste Einschätzung, ob die Förderbedingungen erfüllt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag über das Regionalmanagement bei der LAG AktivRegion Mittelholstein e.V. gestellt werden. Antragsunterlagen werden stetig vom Regionalmanagement angenommen, müssen jedoch spätestens vier Wochen vor der nächsten Vorstandssitzung eingereicht werden.
Der Förderantrag besteht mindestens aus dem Projektantrag (LEADER-Antrag) und dem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer Projektbeschreibung und ggfs. Bauplänen und Kostenschätzungen. Das Regionalmanagement erstellt eine Erstbewertung des Projektes auf Grundlage der eingereichten Unterlagen anhand eines Projektbewertungsbogens und leitet alle Unterlagen an den geschäftsführenden Vorstand sowie nachfolgend an den Vorstand (Entscheidungsgremium) weiter. Die abschließende Projektbewertung sowie der Beschluss über den Projektantrag erfolgt durch das Entscheidungsgremium, das i.d.R. vierteljährlich in öffentlicher Sitzung tagt. Die Sitzungstermine werden unter Termine sowie auf den Internetseiten der beteiligten Verwaltungen veröffentlicht.
Bei einem positiven Beschluss werden die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen zusammen mit der Beschlussfassung über das Regionalmanagement zur formalen Prüfung beim LLUR Flintbek eingereicht.
Die Bewilligung des Projektes erfolgt durch das LLUR. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach Erhalt der Bewilligung (Zuwendungsbescheid) begonnen werden.
Eine Übersicht über die benötigten Unterlagen finden Sie hier.